Leistungen

Leistungen

Sozialpädagogische Familienhilfe

Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) gemäß §§ 27 i. V. m. 31 SGB VIII: 


Der Träger bietet als ambulante Maßnahme der Kinder- und Jugendhilfe die Sozialpädagogische Familienhilfe nach § 31 SGB VIII an. Diese soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen, im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben.


Als primäre Aufgabe der Sozialpädagogischen Familienhilfe verstehen wir die Wiederherstellung, Förderung und Sicherung der Erziehungskraft der Familie. Dies kann nur in Zusammenarbeit mit der Familie und unseren Fachkräften erreicht werden. Alle Handlungsschritte unserer Fachkräfte sind abgestimmt und ausgerichtet auf die Kooperationsbereitschaft und die Fähigkeiten der Familienmitglieder. Ziel ist die Hilfe zur Selbsthilfe. Das Kindeswohl gilt hierbei als handlungsleitendes Prinzip. Unsere Fachkräfte sind angehalten, stets auch mögliche, das Kindeswohl gefährdende Aspekte zu prüfen und bei Bedarf in Kooperation mit dem Jugendamt ein angemessenes Schutzkonzept zu erarbeiten. 



Rechtzeitige und allumfassende Beteiligung

Die rechtzeitige und umfassende Beteiligung aller Familienangehörigen – insbesondere auch die altersgemäße Partizipation der Kinder und Jugendlichen – ist für den Erfolg dieser Hilfeleistung mitbestimmend. Indem alle Beteiligten ihre individuellen Vorstellungen, Erwartungen und Zielsetzungen formulieren, bekunden sie ihre Mitwirkungsbereitschaft. Sie werden gefordert, aktiv zu werden und übernehmen damit Verantwortung für sich selbst. Im Idealfall erarbeiten sie eigenständig persönliche Handlungs- und Zielperspektiven. 


Die Leistungsinhalte der von uns angebotenen Sozialpädagogischen Familienhilfe beschreiben wir wie folgt:




  • Die familiären Ressourcen werden soweit wie möglich und notwendig unterstützt, gefördert und stabilisiert, um das Kindeswohl innerhalb der Familie zu sichern, wiederherzustellen oder gegebenenfalls eine Rückführung aus einer stationären Unterbringung zu ermöglichen.


  • Lebenspraktische Aufgaben werden soweit begleitet, dass Kinder, Jugendliche und Personensorgeberechtigte ihren Lebensalltag angemessen, selbstständig und eigenverantwortlich gestalten können. 

  • Die Erziehung der Kinder und Jugendlichen wird sowohl im innerfamiliären Bereich als auch mit Einzelmaßnahmen in geeigneter Form unterstützt und begleitet, um eine positive Entwicklung der Kinder zu fördern.

    Das soziale Umfeld wird einbezogen und die vorhandenen örtlichen Ressourcen werden für die Familie sichtbar und nutzbar gemacht.



Aggressions-Managements© (SAM)


Das Selbstverständnis des systemischen Aggressions-Managements© ist es,

Menschen in verschiedenen Lebenskontexten situationsbezogene Handlungsoptionen

für einen eigenverantwortlichen, gewaltfreien Umgang anzubieten.

Ziel dabei ist es eine Kultur der Achtsamkeit zu bewahren
bzw. zu initiieren und zu fördern, die:

• Konflikte als Chance zur Veränderung willkommen heißt,

• jeden einzelnen in seiner Individualität berücksichtigt,

• Möglichkeiten im Umgang mit Aggression zur Verhinderung von Gewalt

entstehen lässt,

• selbstbestimmt den sich stets im Wandel befindenden gesellschaftlichen

Prozessen begegnet.

Weiterhin sollen emotionale und soziale Kompetenzen entfaltet und zielgerichtet

wirksam werden.


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